Änderungsantrag der Firma JUWI nach § 16 BlmSchG auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage.

Der Änderungsantrag beinhaltet die Errichtung einer bedeutend größeren Anlage zum Ersatz der
bestehenden. Windenergie Anlagen bedeuten einerseits die Nutzung regenerativer Energieressourcen, andererseits
aber auch umweltschädliche Einflüsse die sich mit Zunahme jeder einzelnen Anlage summieren
um nur einige zu nennen:
- Bodenversiegelung durch großflächige und tiefe Betonfundamente,
- Vernichtung von Wald und Ackerfläche (CO2 Aufnehmer!),
- Entsorgung von Sondermüll, wie Rotorenmaterial,
- Infraschall Belastung km weit im Boden ausgebreitet,
- negativer Einfluss auf den Luftaustausch,
- Gefahr für Vögel und Insekten Population,
- Wetterabhängige fluktuierende Stromproduktion,
- entsprechende Speicheranlagen sind wegen mangelhafter Investitionen nicht mit gebaut worden,
- mit fossilen Brennstoffen (Gas, Öl, Kohle) befeuerte konventionelle, CO2 emittierende Kraftwerke,
müssen außerhalb des optimalen Betriebspunktes, stets als Ausfallreserve mitlaufen, um einem
Wetter bedingten Blackout zu begegnen.
Das und die subventionierte Windkraft führt mit zu dem bei uns aktuell weltweit höchsten
Strompreis für Verbraucher.
Die Nutzung der Windkraft ist zwar generell nützlich, dies kann aber nur, bei einer optimalen
Nutzung, unter den jeweils gegebenen Randbedingungen sinnvoll erreicht werden.
Ein durch planwirtschaftliche Subventionen vorangetriebener maximaler Ausbau verlässt den
optimalen Bereich, bietet rein Profit orientierte Anreize und verschlechtert andererseits zusätzlich
die Umweltbilanz.
Die AfD Fraktion lehnt daher den Antrag der JUWI ab.